Die Frau und die Rechtsanwaltsschaft

Alle Gesellschaften sowie alle Formen der Gemeinschaft insbesondere der Rechtsanwaltschaft, welche die Interessen des Bürgers sowie jedem Mitglied der Gesellschaft wahrnimmt, . sei es gegen den Staat oder gegen einen Bürger, sind männlich.
Meiner Ansicht nach hat sich diesbezüglich seit 1922, als zwei Frauen aus zwei sehr unterschiedlichen Ländern den Beruf der Rechtsanwältin anstrebten, nichts geändert.

María Ascensión Chirivella (Valencia 1893 – México 1980) war die erste Frau, die einen juristischen Abschluss erlangte, sich in der Berufskammer einschrieb und den Beruf der Rechtsanwältin ausübte. Am 12 Januar 1922 wurde sie durch die Rechtsanwaltskammer Valencia als Rechtsanwalt zugelassen. Die Frauen durften den Titel in weiblicher Form bis vor kurzem nicht gebrauchen. Tatsächlich erhielt auch ich im Rahmen meiner Erstzulassung durch die Rechtsanwaltskammer Barcelona den Titel Rechtsanwalt.

Maria Otto (1892 Weiden-Oberpfalz – 1977 München) war die erste Frau, die in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen wurde. Maria erhielt ihren Doktortitel im Jahr 1920 von der Universität Würzburg. Als ausdrückliche Ausnahme wurde sie zum zweiten Staatsexamen am 6 Februar 1922 in Bayern zugelassen. Allerdings unter der Auflage, dass ihr im Falle des Bestehens sowohl eine Tätigkeit als Beamtin, als auch eine Laufbahn als Richterin sowie jegliche Tätigkeiten in juristischen Apparaten versperrt sein würden. Nachdem sie am 22 Juni 1922 auch die mündliche Prüfung bestand wurde am 11 Juli 1922 ein Gesetz erlassen, welches den Frauen den Zugang zum Beamtenstatus und zur Richterlaufbahn ermöglichen sollte. Maria wurde schließlich am 7 Dezember 1922 in die Rechtsanwaltschaft aufgenommen. Im Jahr 2010 wurde der Preis, der einmal im Jahr durch den Deutschen Anwaltsverein, den DAV, verliehen wird, nach ihr benannt.

Die aktuellen Auswertungen in Spanien haben ergeben, dass 60 % der Erstzulassungen Frauen sind und diese nunmehr mit 48 % fast die Hälfte des Berufsfeldes ausmachen. Im Richterstand machen sie laut dem statistischen Dienst des Richterwahlausschusses bereits 51 % der derzeit 5.219 tätigen Richter aus. Hingegen sind 2.191 der 2.866 Notare in Spanien Männer.

Ebenso verhält es sich mit dem Internationalen Gerichtshof, dem juristischen Hauptorgan der Vereinten Nationen. Von den 15 Richtern sind lediglich drei von ihnen weiblich: Die Chinesin Xue Hanquin, Joan E. Donoghue aus den Vereinigten Staaten sowie Julia Sebutinde aus Uganda. Obwohl der Internationale Strafgerichtshof einen Mann zum Präsidenten hat, ist der Posten des Vizepräsidenten erstmals durch eine Frau besetzt, Sanji Mmasenono Monageng aus Botswana.

Um Frauen in den Führungsetagen internationaler Organisationen zu finden, bedarf es gründlicher Recherche. Nicht etwa, weil es ihnen an Qualifikationen oder dem Willen einen solchen Posten auszuüben mangeln würde, sondern weil sie schlicht und einfach nicht beim Wahlkampf unterstützt werden.

Regierungsversuche wie der von Rodriguez Zapatero, oder Angela Merkel, die eine Frau zur Verteidigungsministerin ernannte, sind wohl eher auf Opportunismus zurückzuführen, als auf den Willen Frauen, die bereit sind eine solche verantwortungsvolle Rolle zu übernehmen, zu unterstützen.

Die Väter der späteren Europäischen Verfassung deklarierten zwar, dass die zivilen Rechte für alle gleich seien, jedoch nicht für Arme, Schwarze und Frauen gelten würden. Die Französische Revolution hatte zwar eine weibliche Galionsfigur, jedoch bezogen sich die Rechte der Bürger auch hier nur auf die Männer.

Nicht alle Männer sind Genies wie beispielsweise Albert Einstein, jedoch haben alle die gleichen Chancen.
Es gibt viele Frauen, die die Kapazitäten eines Albert Einstein hätten. Leider werden wir dies wohl nie herausfinden oder von ihren Erfolgen in der Wissenschaft profitieren können, wenn ihnen dazu nicht die gleiche Chance wie den Männern gegeben wird.

In der Rechtswissenschaft gäbe es noch viel zu erforschen, wenn all die Frauen integriert werden würden, die einen Beitrag dazu leisten wollen, ihnen aber die Chance dazu nicht gegeben wird, da den Männern Vorrang eingeräumt wird.

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